Judo ABC
Shido - Bestrafungen
Sven Helbing erklärt die Regeln
Durch eine Rollbewegung der Arme zeigt der Kampfrichter inaktives Verhalten eines oder beider Kämpfer an. Dies hat eine Bestrafung (Shido) zu Folge. Der vierte Shido ist gleichbedeutend mit einer Disqualifikation.
Das „Stemmen“ beider Arme und somit das Verhindern des aktiven Kampfes ist nicht erlaubt. Hierfür erhält der weiße Kämpfer einen Shido.
Das Lösen eines Griffes mit beiden Händen ist nicht erlaubt. Hierfür erhält der blaue Kämpfer einen Shido.